Bundesrat stimmt Lockerungen für Corona-Geimpfte zu
Die neue Verordnung über mehr Freiheiten für gegen das Coronavirus Geimpfte und Covid-Genesene kann bereits am Wochenende in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte dafür, dass beide Gruppen etwa nicht mehr umfassend von Kontakt- sowie Ausgangsbeschränkungen betroffen sind.
Am Donnerstag hatte schon der Bundestag mit breiter Mehrheit für das Vorhaben votiert. Mit der Zustimmung der Länderkammer muss nun nur noch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Verordnung per Unterschrift in Kraft setzen. Das gilt als Formsache.
Der neuen Verordnung zufolge dürfen sich vollständig geimpfte oder genesene Personen wieder ohne Einschränkungen treffen. Bei Treffen mit anderen Personen sollen sie nicht mitgezählt werden. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl geimpfter Personen treffen.
Geimpfte und Genesene sollen laut der neuen Verordnung auch ohne vorherige Tests zum Beispiel Läden betreten, Zoos besuchen oder zum Friseur gehen können. Abendliche Ausgangsbeschränkungen fallen für beide Gruppen ebenfalls weg. Nach Reisen müssen sie nicht in Quarantäne – es sei denn, sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein. Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen für sie aber weiter gelten.
Nachweis für Genesene wohl schwieriger
Während Geimpfte ihren Nachweis relativ einfach erbringen können, wird es für Genesene komplizierter. Sie müssen ein positives PCR-Testergebnis vorzeigen, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist – weil nur so lange von einem ausreichenden Immunschutz ausgegangen werden kann. Wie stark und wie lang anhaltend der Schutz vor einer erneuten Ansteckung nach einer durchstandenen Coronainfektion ist, ist noch nicht abschließend geklärt.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte am Donnerstag im Bundestag gesagt, rechtsstaatliche Grundsätze müssten gerade auch in Krisenzeiten gelten. Grundrechte könnten eingeschränkt werden, um Leben und Gesundheit zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sicherzustellen. Da nach wissenschaftlicher Expertise des Robert Koch-Instituts (RKI) Geimpfte und Genesene andere Menschen zumindest in deutlich geringerem Maße infizieren könnten, falle der Grund für Grundrechtseinschränkungen aber weg.
Die Bundesregierung erlässt die Verordnung auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes. Parallel hatten einige Bundesländer bereits ähnliche Regelungen vorgenommen. Unter anderem Bayern und Hessen haben so bereits eigene Lockerungen für Geimpfte und Genesene auf den Weg gebracht.