Am Mittwoch wollen Bund und Länder über den weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie beraten. Besondere Sorge macht den Verantwortlichen dabei die fortschreitende Verbreitung von Virusmutanten. SPIEGEL-Informationen zufolge will die Bundesregierung die Pandemie-Notlage nun über Ende März hinaus verlängern.
Angesichts der nach wie vor dynamischen Lage im Hinblick auf die Verbreitung und vor allem die neuen Mutationen des Coronavirus sei dies notwendig, heißt es in einer Kabinettsvorlage, die dem SPIEGEL vorliegt. Die Bundesregierung beschließe daher einen Gesetzentwurf zur »Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen«. Dieser soll von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Auch der Bundesrat muss zustimmen.
Die Feststellung einer solchen epidemischen Lage räumt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Recht ein, bestimmte Vorgaben per Verordnung zu erlassen – etwa für das Testen, das Impfen oder die Einreise nach Deutschland. Der Bundestag hatte die epidemische Lage erstmals Ende März 2020 für ein Jahr festgestellt, Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Deshalb würde die Regelung ohne neuen Beschluss Ende März 2021 auslaufen.
Leopoldina soll Regelung evaluieren
Die Kabinettsvorlage sieht dabei weiterhin vor, dass der Bundestag eine solche epidemische Lage ausdrücklich feststellen müsse. Auch wird dem Dokument zufolge ein Drei-Monats-Mechanismus diskutiert: Beschließt der Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung einer epidemischen Lage, dass sie fortbesteht, soll sie als aufgehoben gelten.
Laut Infektionsschutzgesetz liegt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vor, »wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht«.
Zudem geht aus der Kabinettsvorlage hervor, dass eine externe Bewertung erfolgen soll, die sich mit den Auswirkungen der Regelung beschäftigt. Das Gesundheitsministerium wolle die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina mit der Evaluierung beauftragen. Ein Ergebnis solle bis 31. Dezember 2021 vorgelegt werden. Hintergrund ist, dass das Regelungskonstrukt auch politisch umstritten ist.
Auch die Priorisierung bei Corona-Impfungen geht auf Verordnungen des Gesundheitsministers zurück. Diese sollen sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission orientieren. Dafür gibt das neue Gesetz Ziele vor.
Wie aus dem Dokument weiter hervorgeht, könnten außerdem Impfziele für die Corona-Impfungen gesetzlich verankert werden. Diese sollen sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission orientieren.
Drei Milliarden Mehrkosten bei Pflegeversicherungen
Festgehalten in dem Kabinettsentwurf sind dabei etwa die »Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe«, die Unterbindung von Ansteckungen oder der »Schutz von Personen mit besonders hohem tätigkeitsbedingtem Infektionsrisiko«. Damit solle der Gesetzgeber den Rahmen für Entscheidungen zu Impf-Prioritäten verstärken.
Zudem veranschlagt die Bundesregierung drei Milliarden Euro Mehrausgaben bei den Pflegeversicherungen. Dies ergebe sich unter anderem aus den Kosten für Testungen im laufenden Jahr. Die Mehrausgaben sollen demnach aus Mitteln des Bundeshaushalts refinanziert werden können.
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