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Belarus: Medien im Visier des Regimes

Wegen eines Interviews mit der belarussischen Oppositionspolitikerin Swetlana Tichanowskaja droht dem Chefredakteur der größten nichtstaatlichen belarussischen Regionalzeitung “Intex-Press” eine Strafe von 5800 belarussischen Rubel, umgerechnet knapp 1900 Euro. Am 14. April hatte die Zeitung, die in der Stadt Baranowitschi erscheint, das Interview mit der ehemaligen Präsidentschaftskandidatin veröffentlicht. Nur wenige Tage später begannen Ermittlungen gegen den Chefredakteur Wladimir Janukewitsch wegen der “Verbreitung verbotener Informationen”.

Wann der Fall vor Gericht verhandelt wird, ist noch unklar. Klar ist nur, dass Janukewitsch ein weiteres Strafverfahren droh – wegen des “Aufrufs zu Handlungen, die der nationalen Sicherheit schaden”. Dies wurde dem Journalisten während des Verhörs bei der Polizei mitgeteilt. Auch hierbei geht es um das Interview mit Tichanowskaja. Auch gegen sie läuft in Belarus ein Verfahren  – wegen der “Bildung einer extremistischen Gruppierung” und der “Planung einer gewaltsamen Machtergreifung”.

Lukaschenko umgehen?

Swetlana Tichanowskaja musste im August 2020 Belarus verlassen – unmittelbar nach den Präsidentschaftswahlen, bei denen sie als Kandidatin angetreten und zur Hauptgegnerin von Alexander Lukaschenko aufgestiegen war. Heute lebt sie in Litauen. Im Interview mit “Intex-Press” sagte Tichanowskaja, sie wolle “faire und offene Wahlen” in Belarus erreichen. Ihr Team versuche, in den Reihen des jetzigen belarussischen Regimes Vertreter zu finden, mit denen man unter Umgehung Lukaschenkos in einen Dialog treten könnte. Sie hält Verhandlungen für nötig und hofft dabei auf die Vermittlung Frankreichs, Deutschlands, der Schweiz, der USA und sogar Russlands.

In dem Interview gab Tichanowskaja zu, dass es ihr schwer falle, in der Öffentlichkeit zu stehen. “Ich kann nicht einmal in Ruhe einkaufen gehen”, sagte sie. Auch sei der Stress schwierig. “Ich wache auf und denke an die Menschen in den Gefängnissen. Ich schaue in die Augen von Kindern, die nach ihrem Vater fragen, und weiß, dass es in Belarus hunderte solcher Kinder gibt. Man steht ständig unter Stress”, betonte sie.

Geldstrafe für eine Online-Veröffentlichung

“Intex-Press” erscheint nicht nur als Printversion, sondern auch als Online-Ausgabe; auch im Netz wurde das Tichanowskaja-Interview veröffentlicht. Dafür verhängte ein Gericht in Baranowitschi am 26. April gegen Janukewitsch die Höchststrafe in Höhe von 580 belarussischen Rubel, umgerechnet knapp 200 Euro.

Janukewitsch wird vorgeworfen, auf der Website von “Intex-Press” Informationen verbreitet zu haben, die “das Ansehen der Staatsmacht untergraben und den nationalen Interessen schaden”. Die Behörden meinen, Tichanowskaja habe in dem Interview “die Legitimität des Präsidenten der Republik Belarus diskreditiert und in Frage gestellt”. Tichanowskaja erhebt immer wieder den Vorwurf, dass Lukaschenko die Wahlen im August manipuliert hat.

Darüber hinaus werten die Behörden den im Interview von Tichanowskaja geäußerten Appell an die Bewohner von Baranowitschi ,”nicht aufzugeben und weiter zu kämpfen” als Aufruf zu nicht genehmigten Massenveranstaltungen und Streiks.

Meinungsfreiheit unter Druck

Die Staatsanwaltschaft in Baranowitschi warnte Janukewitsch ferner davor, Informationen in Medien zu verbreiten, die “Krieg und extremistische Aktivitäten propagieren oder zu solchen aufrufen”. Konkrete Textstellen, die gegen belarussische Gesetze verstoßen würden, konnten die Behörden dem Journalisten aber nicht nennen. Janukewitschs Redaktion ist überzeugt, dass die Behörden mit ihrer Warnung die Meinungsfreiheit unterdrücken wollen.

Nicht der Inhalt des Interviews habe die Vorwürfe ausgelöst, vermutet Janukewitsch, sondern allein die Tatsache, dass es überhaupt stattgefunden habe. “Wir lassen uns aber stets von den Interessen der Leser leiten und von ihrem Recht, Informationen zu erhalten.  Dieses Interview ist da keine Ausnahme”, so Janukewitsch.

Verwarnung wegen Interview für die DW

Auch der belarussische Menschenrechtsaktivist Roman Kisljak ist ins Visier der Behörden geraten. Am 22. April wurde er von der Staatsanwaltschaft in Brest verwarnt. Er hatte der DW über eine Batteriefabrik berichtet, gegen deren Bau die Bewohner von Brest und den angrenzenden Orten schon seit 2018 protestieren. Ihrer Ansicht nach gebe es in der Fabrik zahlreiche Baumängel, auch Umweltschutzstandards würden nicht eingehalten.

Trotz der Proteste wurde die Anlage im März dieses Jahres in Betrieb genommen. Nach einem Interview für die DW wurde er von der Staatsanwaltschaft vernommen. Auf deren Website heißt es, Kisljak habe “falsche Informationen” über den Bau der Batteriefabrik und die “Arbeit staatlicher Stellen” verbreitet, um damit “Bürger zu Aggressionen und illegalen Aktionen zu ermutigen, einschließlich der Durchführung nicht genehmigter Massenveranstaltungen”.

Journalisten mussten Belarus verlassen

Ähnliches ereignete sich in Grodno, wo die Wohnung der zweier Mitglieder des in Belarus nicht zugelassenen Verbandes der Polen, Inessa Todrik-Pisalnik und Andrzej Pisalnik, durchsucht wurden. Zuvor war Pisalnik, Leiter der Internetredaktion des Verbandes, von der Staatsanwaltschaft vorgeladen worden. Dabei wurde ihm mitgeteilt, dass Belarus Verstöße gegen die Gesetze über nationale Minderheiten und die Bekämpfung von Extremismus nicht dulden werde.

Grund für die Vorladung waren Äußerungen des Journalisten in zwei polnischen Radiosendern im April dieses Jahres. Die belarussische Staatsanwaltschaft meint, Andrzej Pisalnik habe “ethnischen Hass und einen Sprachenstreit innerhalb der Bevölkerung schüren und Feindseligkeit und Misstrauen gegenüber Vertretern staatlicher Behörden säen und falsche Informationen über ihre Aktivitäten verbreiten wollen”. Pisalnik verließ daraufhin mit seiner Frau Belarus, denn es bestand zudem die Gefahr, dass ihnen ihr minderjähriger Sohn weggenommen werden könnte.

“Zurück in die Sowjetzeit”

Laut dem Menschenrechtler Valentin Stefanowitsch werden in Belarus, wo jede öffentliche Kritik am jetzigen Regime bestraft wird, Erinnerungen an die Sowjetzeit wach. “An der Unterdrückung Andersdenkender arbeitet die gesamte Staatsmaschinerie”, sagte Stefanowitsch auf einem Forum.

Der Aktivist erwähnte dabei die Änderung des Gesetzes über Massenmedien, das eine strafrechtliche Haftung der Eigentümer von Internetressourcen vorsieht, wenn sie “verbotene Informationen” verbreiten. “Dieses Gesetz ist so schwammig formuliert, dass es breit ausgelegt werden kann”, so Stefanowitsch. Er wies darauf hin, dass in Belarus derzeit mehrere Gesetze im Eilverfahren geändert würden, um die bereits bestehenden Repressionen in Zukunft noch zu verstärken.

QUELLE

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