Kultur

Reisen trotz Risiko: Corona-Regeln und Einreisebestimmungen in Europa

Tourismus in Deutschland ist bis auf wenige Modellregionen nicht möglich. In den meisten Bundesländern dürfen Hotels noch keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten, Touristenvisa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreisen, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmungen desjenigen Bundeslandes informieren, in das man möchte.

Generell befindet sich Deutschland seit 16. Dezember 2020 in einem Lockdown. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinische Masken – OP-Masken oder FFP2-Masken – getragen werden; einfache Stoffmasken reichen nicht aus.

Damit sich das Infektionsgeschehen in den Griff bekommen lässt, hat die Regierung eine „Bundes-Notbremse“ beschlossen. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet – dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.

Folgende Regeln sollen gelten, wenn die Notbremse greift: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Ab 22 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Bis 5.00 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen gelten etwa für gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen. Bewegung an frischer Luft soll bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlagen.

Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Wellnesszentren, Solarien, Fitnessstudios, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze sind geschlossen. So auch Kultureinrichtungen wie Theater oder Opern. Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect).

Die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben. Auch der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Alle Regelungen sind bis maximal zum 30. Juni befristet.

In vier Modellregionen des Bundeslandes Schleswig-Holstein ist der Tourismus für Urlauber aus Deutschland wieder möglich, unter dem Vorbehalt, dass die Infektionen nicht stark zunehmen. Touristen, die zum Beispiel auf den Inseln Sylt und Amrum, in St. Peter-Ording oder in der Schleiregion Urlaub machen wollen, müssen sich alle 48 Stunden testen lassen.

Angesichts sinkender Neuinfektionen haben weitere Bundesländer eine vorsichtige Öffnung für Touristen angekündigt. So sollen in Bayern Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 ab dem 21. Mai öffnen dürfen. Niedersachsen will ebenfalls Handel, Gastronomie und Tourismus in Regionen mit niedrigen Infektionszahlen unter Auflagen öffnen.

Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnung aus. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete bietet die Risikoliste des Robert Koch-Instituts.

Aktuelle Regeln für Einreisende aus Risikogebieten

Es gibt eine Unterteilung in Risikogebiete, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich online unter www.einreiseanmeldung.de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzüglich in zehntägige Quarantäne – unabhängig vom Testergebnis – begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltests. Antikörpertests werden nicht anerkannt.

Die Einstufung in Hochinzidenz- und Virusvarientengebiete bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzidenzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwert von 200 überschreiten. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entsprechendes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebnis gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht.

Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvariantengebieten untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland, die aus diesen Ländern zurückkehren, Transitpassagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverkehr oder etwa medizinisch notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespolizei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.

Transitpassagieren wird dazu geraten, einen Testnachweis mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesellschaften ihre Beförderung ablehnen, wenn sie die Testpflicht nicht erfüllen.

Ende März wurden in Deutschland die Einreiseregeln nochmals verschärft. Es wurde beschlossen, dass sich alle Rückkehrer auf COVID-19 testen lassen müssen, bevor sie in den Flieger nach Deutschland steigen – unabhängig davon, ob sie aus Corona-Risikogebieten kommen oder zu welchem Zweck sie nach Deutschland reisen. Das gilt beispielsweise auch für Urlauber aus Mallorca, obwohl die Insel derzeit nicht als Risikogebiet gilt.

Durchblick mit der EU-Corona-Ampel

Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektionsgeschehen und mögliche Beschränkungen zu verschaffen, hat die EU eine  Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.

Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die ‘Re-open EU’-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informationen etwa zur Gesundheitssituation, Sicherheitsvorkehrungen oder Reisebeschränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontrollfreien Schengenraums Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Wann sind Urlaubsreisen wieder möglich?

Am 25. Februar hat die EU beschlossen, einen einheitlichen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführen. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterales Abkommen mit Israel geschlossen, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannten Grünen Pass vorweisen – also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Israel wiederum plant eine Öffnung des Landes für geimpfte Touristen ab Ende Mai, Griechenland sogar schon ab Mitte Mai und Malta ab Juni. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronischer Impf-Zertifikate angekündigt, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisende von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenommen, wenn sie einen Impfnachweis vorlegen.

Hier nun ein Überblick über die Bestimmungen in einigen der wichtigsten Reiseländer Europas:

Österreich

Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalsertals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschland aus erreichbar.

Am 19. Mai dürfen Gastronomie, Hotels, Bühnen und Sporteinrichtungen wieder aufmachen. Als Schutzmaßnahme sind Zutrittstests vorgesehen. Veranstaltungen sind draußen mit bis zu 3000 und drinnen mit bis zu 1500 Personen erlaubt.
Mit den Öffnungsschritten soll auch die Quarantäne für Urlauber aus Deutschland fallen. Geimpfte, Getestete und von Covid-19 Genesene dürfen ins Land. Die Regierung plant, dass Menschen schon drei Wochen nach der Erstimpfung keine Tests mehr vorweisen müssen. Weil Österreich aus deutscher Sicht weiterhin Risikogebiet ist, stehen bei der Rückreise stehen ein Test und mindestens fünf Tage Quarantäne an.

Spanien

Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Die Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland (unter anderem Deutschland) besteht aber weiter.

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist deutlich niedriger als in Deutschland, zuletzt betrug sie nur noch gut 87. In einigen Urlaubsregionen wie Valencia (circa 17) oder den Balearen (knapp 28) mit Mallorca ist die Situation sogar noch entspannter.

In den verschiedenen Regionen gelten (06.05.) zum Teil zwar noch strenge Einschränkungen, die aber fast alle am 9. Mai mit dem Ablauf des sechsmonatigen Corona-Notstands zu Ende gehen. Mehrere Regionen wollen derweil vor allem die nächtliche Ausgehsperre aufrechterhalten. Zudem soll unter anderem die Maskenpflicht auch im Freien vorerst weiter gelten.

Die jeweils aktuellen Bestimmungen kann man telefonisch bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.

Portugal

Die Situation in Portugal hat sich verbessert. Nur noch die Region Algarve, die Azoren und Madeira gelten als Risikogebiet. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird weiterhin abgeraten.

Am 1. Mai wurde der Corona-Ausnahmezustand erstmals nach rund fünfeinhalb Monaten nicht mehr verlängert. Restaurants, Cafés und Bars sowie Kinos, Theater und andere Kultur- und Freizeitstätten dürfen seitdem auch an den Wochenenden bis 22.30 Uhr offen bleiben.
Bisher galt an den Wochenenden in ganz Portugal eine sehr frühe Sperrstunde, die bereits um 13 Uhr begann. Außerdem wurde neben anderen Lockerungen auch die Landgrenze zu Spanien wieder geöffnet. Nicht notwendige, touristische Reisen aus Ländern mit einer 14-Tage-Inzidenz über 150, und dazu gehört auch Deutschland, sind allerdings weiter nicht gestattet.

Frankreich

Die Situation in Frankreich ist immer noch angespannt, das Land gilt weiter als Hochinzidenzgebiet.

Trotzdem sind die Maßnahmen im Land gelockert worden. Die Menschen dürfen sich nun wieder ohne triftigen Grund mehr als zehn Kilometer von ihrer Wohnung entfernen – Reisen innerhalb des Landes sind so wieder möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre ab 19.00 Uhr, die ab 19. Mai auf 21.00 Uhr verschoben werden soll. Dann sollen auch Außenbereiche von Restaurants sowie Geschäfte und Kultureinrichtungen wieder öffnen dürfen.
Bei der Einreise nach Frankreich muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende müssen außerdem eine Erklärung ausfüllen, auf der sie etwa versichern, keine Covid-19-Symptome zu haben. Dem Innenministerium zufolge dürfen Reisende aus Europa auch ohne “zwingende Gründe” nach Frankreich einreisen.

Detaillierte Informationen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebedingungen bietet das französische Außenministerium.

Griechenland

Seit dem 3. Mai dürfen in Griechenland Cafés, Bars und Tavernen unter Auflagen ihre Außenbereiche öffnen – für alle Gäste, egal ob geimpft oder nicht. Allerdings schließt die Gastronomie um 22.45 Uhr, ab 23.00 Uhr gilt dann ein abendliches Ausgangsverbot.
Reisen innerhalb Griechenlands sind nicht uneingeschränkt möglich – diese Auflage soll aber am 15. Mai aufgehoben werden. Aus deutscher Sicht gilt Griechenland derzeit noch als Risikogebiet, die Infektionslage entspannt sich aber. Besucher müssen vor der Einreise online ihre Daten hinterlegen.

Bei der Einreise muss dann eine vollständige Impfung oder ein höchstens 72 Stunden alter PCR-Test vorgelegt werden. Vollständig geimpft heißt hier, dass die zweite Impfung mindestens 14 Tage her ist. Eine Quarantänepflicht besteht nicht mehr. Touristen sollten sich jedoch stets über ihr genaues Reiseziel informieren. So wurde etwa jüngst auf der Insel Kalimnos wegen hoher Fallzahlen erneut ein lokaler Lockdown verhängt.
Griechenland plant das Land ab dem 14. Mai für Urlauber aus EU-Ländern sowie aus einigen anderen Staaten wie Großbritannien und Serbien zu öffnen, um den heimischen Tourismus-Sektor zu retten. Man dürfe demnach ohne Quarantänepflicht ins Land einreisen und Urlaub machen.

Es werde aber Voraussetzungen geben: So muss man entweder geimpft sein oder einen PCR-Corona-Test vorzeigen. Athen hatte bereits Ende März auf bilateraler Ebene die Quarantänepflicht für Besucher aus Israel abgeschafft.

Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Italien

Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebiet ein und warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen. Das Land befindet sich jedoch auf einem schrittweisen Lockerungskurs. Wo die Corona-Zahlen moderat sind, dürfen Restaurants und Bars auch abends im Außenbereich an Tischen servieren. Ab 22.00 Uhr gilt weiter ein Ausgangsverbot.

Museen und Kinos in den sogenannten Gelben Zonen haben bereits geöffnet. Ab 1. Juni sollen die Menschen in Lokalen auch wieder drinnen sitzen dürfen. Italien peilt den 2. Juni für den offiziellen Start der Sommersaison an. Wie genau die Regelungen für Einreisende, auch für Geimpfte, im Juni aussehen werden, ist noch nicht ganz klar.
Grundsätzlich ist Urlaub in Italien möglich, aber bei der Einreise fordert das Land weiterhin eine Quarantäne von fünf Tagen. Zusätzlich gilt eine mehrfache Testpflicht – mit PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltest vor und nach der Einreise. Diese Reglung läuft bis Mitte Mai. Dann soll ein nationaler “Grüner Impfpass” eingeführt werden, um frei innerhalb des Landes reisen zu können.

Schweiz

Das Auswärtige Amt hat die Schweiz zum Risikogebiet erklärt und rät von nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Nachbarland ab. Wer in die Schweiz fliegt, muss einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Wer mit Auto, Bus oder Bahn anreist, braucht das nicht. In Quarantäne müssen nur Einreisende aus Risikogebieten. Deutschland gehört nicht dazu, bis auf Sachsen und Thüringen.

Hotels sind geöffnet, ebenso Museen, Läden, Theater, Kinos und Zoos und Freizeitparks. Auf Restaurantterrassen ist Essen und Trinken erlaubt. Überall gelten Höchstzahlen für Besucher, Abstandsregeln und Maskenpflicht. Es gibt keine Ausgangssperren. Besondere Zugeständnisse für Geimpfte gibt es nicht.

Um zu entscheiden, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckungsrisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteckungen pro 100.000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Niederlande

Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen gelten die Niederlande seit dem 06.04. aus deutscher Sicht als Hochinzidenzgebiet. Das bedeutet, dass man bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis dabei haben muss. Die niederländische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederlande zu unternehmen und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. Mai auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.

Wer dennoch in die Niederlande reisen will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Wenn ein zweiter Test erneut negativ ist, endet die Quarantäne.

Ende April wurden die ersten Maßnahmen seit dem strengen Lockdown wieder gelockert – trotz anhaltend hoher Corona-Zahlen. Die Ausgangssperre ist abgeschafft, Geschäfte dürfen Kunden wieder ohne Termin empfangen und Gaststätten Gäste bedienen – unter Auflagen und nur draußen von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Verboten sind weiterhin alle Veranstaltungen mit Publikum. Museen, Kinos und Theater bleiben zu.

Großbritannien und Nordirland

Grundsätzlich ist für die Einreise ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentest) zwingend, der bei der Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.

Die Situation in Großbritannien hat sich verbessert. Das Auswärtige Amt warnt nicht mehr, sondern rät vor Reisen ins Vereinigte Königreich ab. Touristische Reisen sind aber nach wie vor bis zum 16. Mai untersagt. Ausgenommen sind Reisen mit einem triftigen Grund.

Das Britische Festland lockert die Beschränkungen mit dem Ziel, alle Einschränkungen im öffentlichen Leben bis zum 21. Juni zu beenden. Von den britischen Medien als “Happy Monday” bezeichnet, können sich die Briten seit dem 29.3. in Gruppen von bis zu sechs Personen im Freien versammeln. Auch die “stay at home”-Regel wurde gelockert, die Regierung aber rät zur Vorsicht und bittet, wenn möglich, weiterhin von zu Hause aus zu arbeiten. Nicht essentielle Geschäfte sind seit dem 12. April wieder geöffnet.

Auch die Außengastronomie, Friseure und auch Fitness-Studios, Schwimmbäder, Büchereien, Zoos und Vergnügungsparks dürfen Besucher empfangen. Reisen im Inland sind erlaubt. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In England soll in den nächsten Monaten Berichten zufolge ein Ampelsystem eingeführt werden, das die Regeln für Reisen ins Ausland festlegt. So soll für rot eingestufte Länder weiterhin ein Reiseverbot gelten, während man in grüne Länder barrierefrei reisen können soll. Bei Reisen in gelb eingestufte Länder dürften weiter strenge Test- und Quarantäneregeln gelten. Laut bisherigen Plänen gilt Mitte Mai als frühestes Datum für eine Änderung der derzeitigen Regelung.

In Schottland gilt ein Lockdown mit erheblichen Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.

Dänemark

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.

Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Deutsche und viele andere  Menschen aus EU- und Schengen-Ländern – auch Touristen – dürfen seit dem 1. Mai wieder nach Dänemark einreisen. Dabei müssen sie im Gegensatz zu anderen Reisenden keine negativen Corona-Tests oder Einreisegründe wie etwa den Besuch von Partnern vorweisen können, auch Test- und Quarantänepflicht nach Ankunft fallen für sie weg.
Bedingung ist, dass das Land der Reisenden zumindest als «oranger Staat» gilt, die dortige Corona-Lage also nicht zu schlimm ist und dort keine besorgniserregenden Varianten des Coronavirus grassieren. Deutschland gilt derzeit als orange.

Die Geschäfte sind in Dänemark wieder offen. Cafés, Restaurants und Bars dürfen wieder Kunden bedienen – innen aber nur, wenn die Gäste per App einen negativen Corona-Test, eine vollständige Impfung oder eine überstandene Infektion belegen können.

Tschechische Republik

Das Auswärtige Amt stuft das Land als Risikogebiet ein, die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Reisen aus touristischen Gründen nach Tschechien bleiben untersagt.

Nach mehr als einem halben Jahr dürfen am 10. Mai wieder alle Einzelhandelsgeschäfte öffnen. Die Masken dürfen dann im Freien abgenommen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann. Restaurants und Hotels bleiben indes noch geschlossen. Die Außengastronomie soll am 17. Mai öffnen dürfen.

Risikogebiete weltweit

Am 1. Oktober hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtigen Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitliches dreistufiges System:

Reisewarnung

Die Reisewarnung richtet sich ab sofort ganz nach den Infektionszahlen. Ab 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebiet. Dann wird automatisch auch eine Reisewarnung ausgesprochen.

Die Reisewarnung ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschreckende Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebiet erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten – die abgeschwächte Reisewarnung

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnung ausgesprochen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebeschränkungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmungen von Reisen ab.

Auch die abgeschwächte Reisewarnung kann kostenlose Stornierungen ermöglichen, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnung. Auch das Robert-Koch-Institut in Berlin aktualisiert seine Liste der Risikogebiete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsweise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebnisse vorgelegt, Quarantänefristen müssen eingehalten werden, immer muss mit Einschränkungen vor Ort gerechnet werden.

QUELLE

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