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Eine Million Bitcoin aus illegalen Deals: Einer der größten Online-Geldwäscher geht in die Falle

Bevor der erste Hype die Preise nach oben und Bitcoin in den Mainstream spülte, wurde die Kryptowährung in der Öffentlichkeit lange deutlich anders wahrgenommen. Bitcoins, das waren im Kopf der meisten die vermeintlich anonymen digitalen Gelder, mit denen im Darknet Waffen und Drogen gehandelt wurden. Und auch wenn dieses Bild nie ganz der Wahrheit entsprach, war es doch nicht ganz falsch. Das zeigt eine aktuelle Verhaftung in den USA.

Einem in Los Angeles verhafteten Mann mit russischer und schwedischer Staatbürgerschaft wird vorgeworfen, mit “Bitcoin Fog” eines der größten Geldwäsche-Portale im Netz betrieben zu haben. Das verkündete das US-Justizministerium auf seiner Webseite. Der erst 32-jährige Roman S. soll das Portal über zehn Jahre betrieben haben. Und die schier unglaubliche Summe von 1,2 Millionen Bitcoin darüber geschoben haben.

Bitcoin im Milliardenwert gewaschen

Das entspräche einem aktuellen Wert von knapp 53 Milliarden Euro. Durch die extremen Schwankungen des Preises der Kryptowährung legen die Beamten allerdings den Wert zum Zeitpunkt der Transaktion zugrunde – und wirft ihm die Wäsche von “nur” 235 Millionen Dollar vor. Der Großteil der Münzen stammte demnach aus Geschäften im Darknet und sei mit illegalen Aktivitäten wie Drogenhandel, Betrug oder Identitätsdiebstahl zu verbinden, so die Anklage. Laut der Steuerbehörde sollen alleine Transaktionen über 78 Millionen Dollar klar Drogenkäufen zuzuordnen sein, berichtet “Wired”.

Dass S. verhaftet wurde, verdankt er ausgerechnet den Technologien, die seine Dienste überhaupt nötig machen. Anders als im Allgemeinen gedacht, sind Transaktionen über Kryptowährungen wie Bitcoin alles andere als anonym – im Gegenteil. Über den sogenannten Ledger werden sämtliche Transaktionen öffentlich einsehbar dokumentiert. Dienste wie Bitcoin Fog, sogenannte “Tumbler”, versuchen diese Spuren zu verschleiern, indem sie mit illegalen Aktivitäten verbundene Bitcoins mit sauberen vermischen und so eine Rückverfolgung zwischen dem Einzahler und der abbuchenden Person verhindern wollen.

Nicht so anonym wie geglaubt

Doch genau das ist mit heutigen Analyse-Methoden dennoch immer wieder gelungen. Die US-Steuerbehörde IRS will den Berichten zufolge die Krypto-Adresse, aus der die Anmeldung von Bitcoin Fog bezahlt wurde, über mehrere Umwege S. zugeordnet haben. er soll die Münzen über den damals größten Exchange Mt. Gox gekauft haben, einer der Accounts war mit seiner echten Adresse verknüpft. In einem S. zuzuordnenden Google-Account sei zudem ein russischsprachiges Dokument gefunden worden, dass den verschleierten Kauf von Kryptomünzen erklärt. Und zwar genau so, wie S. es dann am Ende umsetzte.

Der Geldwäscher ist nicht der erste, der den Behörden ins Netz geht. Erst letztes Frühjahr war mit dem Dienst Helix das “Google des Darknet” hochgenommen worden. Auch hier wurde dem Betreiber Geldwäsche im Wert mehrerer Hundert Millionen Dollar vorgeworfen.

Wer betreibt Bitcoin Fog jetzt?

Welche Folgen dem Angeklagten drohen, ist noch nicht ganz klar. Ihm werden Geldwäsche, das illegale Betreiben eines Geldtransfergeschäfts sowie Geldüberweisungen ohne Lizenz vorgeworfen. Er soll etwa zwei Prozent der gewaschenen Bitcoin als Provision behalten haben. Das seien nach dem damaligen Wert etwa 8 Millionen Dollar gewesen. Nach dem aktuellen Hype um die Währung entspräche es aber wohl mindestens mehreren Hundert Millionen Euro.

Etwas merkwürdig ist die Tatsache, dass Bitcoin Fog nach Angaben von “Wired” auch einen Tag nach der Verhaftung immer noch aktiv war. Wer genau den Dienst betreibt, sei demnach nicht nachvollziehbar. Eine Expertin warnte jedoch, dass der Tumbler durchaus in der Hand der Behörden sein könnte. In der Vergangenheit hätten die Strafverfolgungsbehörden schon mehrfach illegale Dienste weiterbetrieben, um die Kunden zu fassen, warnt Sarah Meiklejohn von der Uni London laut “Wired”. “Aktuell sollte jeder potenzielle Nutzer des Dienstes davon ausgehen, dass er kompromittiert ist.”

QUELLE

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