Gesellschaft

Anklage wegen Amokfahrt von Trier erhoben

Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen den mutmaßlichen Amokfahrer von Trier erhoben. Dem 51 Jahre alten Deutschen aus Trier wird vorgeworfen, Anfang Dezember 2021 mit seinem Fahrzeug in der Fußgängerzone gezielt Menschen überfahren zu haben. Es bestehe ein hinreichender Tatverdacht des Mordes in fünf Fällen, des versuchten Mordes in 18 weiteren Fällen, davon in 14 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher beziehungsweise schwerer Körperverletzung sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, teilte die Staatsanwaltschaft Trier am Donnerstag mit.

Der Beschuldigte soll in Zickzacklinien auf einer Strecke von knapp 100 Metern mit seinem SUV der Marke Land Rover durch die Trierer Fußgängerzone gefahren sein. Er sei „in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten oder zumindest zu verletzen, wahllos und gezielt“ auf Passanten zugefahren, so die Staatsanwaltschaft. Anschließend sei er an der Porta Nigra, dem Wahrzeichen der Stadt, abgebogen und habe angehalten, um eine Zigarette zu rauchen. Dort wurde er von der Polizei festgenommen.

Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Zu den Ermordeten zählen unter anderem ein Familienvater mit seiner neun Wochen alten Tochter. Ein 63 Jahre alter Mann liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft seit der Tat in einer Art Wachkoma; viele der Opfer sind zudem psychisch traumatisiert.

Der Beschuldigte war zum Tatzeitpunkt betrunken, laut Staatsanwaltschaft betrug die Blutalkoholkonzentration 1,12 Promille. Das Motiv der Tat ist laut Staatsanwaltschaft immer noch unklar, der Beschuldigte habe „noch keine nachvollziehbare Erklärung“ dazu abgegeben. Zum Tatgeschehen soll er nur rudimentäre und in Teilen widersprüchliche Angaben gemacht haben. Demnach behauptet er, an Einzelheiten des Tatgeschehens keine Erinnerung zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte aus „persönlichen Motiven“ heraus handelte, Anhaltspunkte für mögliche andere Tatmotive, etwa ideologischer oder politischer Art, hätten sich nicht ergeben.

Der Beschuldigte war nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor der Tat alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und offenbar durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert gewesen. Nach vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen leidet er an einer Psychose. Er habe bei den Vernehmungen „realitätsfern anmutende Angaben über Geschehnisse gemacht, die ihm in seinem bisherigen Leben widerfahren seien“, so die Staatsanwaltschaft. Er habe sich von seiner Außenwelt benachteiligt gesehen. Vor diesem Hintergrund habe er eine „angespannte Gefühlslage“ entwickelt, die nach vorläufiger Einschätzung als Auslöser für die Tat in Betracht komme.

Das Landgericht Trier wird nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Bei einem möglichen Gerichtsprozess wird auch über die Frage der Schuldfähigkeit zu befinden sein. Ein Gutachten dazu liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht vor. Anhaltspunkte für eine vollständige Aufhebung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten hätten sich jedoch im Rahmen der bisherigen Ermittlungen nicht ergeben.

QUELLE

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