Wirtschaft

Böses Erwachen für Wirte? Gaststättenerlaubnis erlischt ein Jahr nach Schließung – trotz Lockdown

Seit Monaten haben viele Gastronomiebetriebe geschlossen. Eine Öffnung lohnt sich für viele einfach nicht. Die Mitarbeiter in Kurzarbeit, immer wieder Warten auf die Corona-Hilfen. Und jetzt gibt es noch eine überraschende Warnung vom Amt: Wer seinen Betrieb ein Jahr lang ununterbrochen geschlossen hat, dem droht das Erlöschen der Gaststättenerlaubnis. Wie bitte? – das fragen sich nicht nur die Betroffenen.

Wichtige Information: Erlöschen der Gaststättenerlaubnis nach einem Jahr Betriebsschließung

So hat die Stadtverwaltung Bad Waldsee alle 75 Gastronomiebetriebe angeschrieben und gewarnt. In dem Schreiben mit dem Betreff “Wichtige Information: Erlöschen der Gaststättenerlaubnis nach einem Jahr Betriebsschließung”, das der “Schwäbischen Zeitung” vorliegt, werden die Betriebe darauf hingewiesen, dass “nach Paragraf 8 Gaststättengesetz die gaststättenrechtliche Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb ein Jahr lang nicht ausgeübt hat.” Laut Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gelte das auch bei coronabedingten Schließungen.

Viele Gastwirte, die ums Überleben kämpfen, sind verärgert. Und die Stadtverwaltung versucht zu beschwichtigen. “Wir wollten die Wirte mit diesem Informationsschreiben sicher nicht ärgern, im Gegenteil, wir sehen das Schreiben als Unterstützung, um zu verhindern, dass die Löschfrist greift. Um diese Meldung so formlos wie möglich zu ermöglichen, haben wir im Schreiben als Rückmeldung bewusst einen unbürokratischen Anruf oder eine Mail angeboten”, zitiert die “Schwäbische Zeitung” eine Sprecherin der Stadtverwaltung.

Bereits zum 16. März: Diskotheken und Clubs droht Verlust der Konzession

Auch der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern hat seine Mitglieder auf das Gaststättengesetz hingewiesen, “wonach die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.”

Das Wirtschaftsministerium Bayern hat dem Verband bestätigt, “dass auch die Corona-Maßnahmen einen wichtigen Grund darstellen, da es sich um hoheitliche Maßnahmen ohne Verschulden des Betroffenen handele. Ein Antrag auf Fristverlängerung könne daher gestellt werden. Insbesondere bei Diskotheken und Clubs werde das erforderlich sein.”

Und tatsächlich waren Clubs die ersten Betriebe, die schließen mussten. “Und werden die letzten sein, die wieder öffnen dürfen”, wie der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT) mitteilte. Und weil die Frist nicht automatisch verlängert wird, sondern beantragt werden muss, müssen die betroffenen Betriebe sich beeilen. Denn die Jahresfrist läuft für Wirte, die seit Beginn des ersten Lockdowns geschlossen haben, bereits am 16. März ab.

QUELLE

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