Politik

Grenzkontrollen zu Tirol und Tschechien

Nach der Ausbreitung des mutierten Coronavirus in Tschechien und Teilen Österreichs hat die Bundesregierung neue Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen beschlossen. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilte mit, dass das österreichische Bundesland Tirol sowie Tschechien von der Bundesregierung als Virus-Mutationsgebiete ausgewiesen wurden.

Wie es in dem Schreiben des Ministeriums, das dem ZDF vorliegt, weiter hieß, hat Bundesinnenminister Seehofer entschieden, ab Sonntag, den 14. Februar 2021, neben den bestehenden Binnengrenzkontrollen zu Österreich auch an den Grenzen zu Tschechien vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen.

Viruseintrag nach Deutschland möglichst unterbinden

Die Bundesregierung stimme sich derzeit mit allen beteiligten Partnern ab, hieß es, insbesondere zu etwaigen Ausnahmetatbeständen. Die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen sei erforderlich, um den Viruseintrag nach Deutschland möglichst zu unterbinden.

Unter den bislang als Virusmutationsgebiete eingestuften Staaten, für die ein Beförderungsverbot nach Deutschland gilt, ist bislang kein Nachbarland. Aus den bereits festgelegten Mutationsgebieten im Ausland dürfen derzeit fast nur noch Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland einreisen. Außerdem gibt es Sonderregeln für medizinisches Personal, Transit-Passagiere und den Warenverkehr.

Strenge Regeln für Ausreise aus Tirol

Für das österreichische Bundesland Tirol gelten bereits von Freitag an strenge Ausreisebeschränkungen. Ein Verlassen des Bundeslands in Richtung Deutschland oder in angrenzende österreichische Bundesländer ist in den nächsten zehn Tagen nur mit einem negativen Corona-Test möglich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Maßnahme soll helfen, eine Verbreitung der in Tirol gehäuft aufgetretenen südafrikanischen Corona-Variante zu verhindern.

Rund 1.200 Polizisten und Soldaten sollen nach Angaben der Behörden für die engmaschigen Kontrollen eingesetzt. Ein Verstoß kann bis zu 1.450 Euro kosten. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Kinder sowie der Güterverkehr und die Durchreise ohne Zwischenstopp.

QUELLE

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