Politik

Bürger-Identifikationsnummer soll kommen

Die Steueridentifikationsnummer soll zu einer umfassenden Bürgernummer werden, die den Behörden den Zugriff auf schon vorhandene Personendaten bei einer anderen Behörde ermöglicht.

Trotz Bedenken von Datenschützern und Opposition verabschiedete der Bundestag ein entsprechendes Gesetz.

Umfassende Bürger-Identifikationsnummer

Wenn der Bundesrat zustimmt, wird künftig an rund 50 Stellen zusätzlich die Steuer-ID der Betroffenen gespeichert – etwa im Melderegister, im Führerschein und Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen.

Nach Angaben der großen Koalition sollen Verwaltungsvorgänge dadurch einfacher werden. Die Initiatoren möchten vermeiden, dass die gleichen Daten mehrfach von verschiedenen Behörden eingeholt oder identische Dokumente mehr als einmal eingereicht werden müssen.

Erlaubt ist die gegenseitige Datenabfrage allerdings nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Gleichzeitig kann jeder Bürger über einen sicheren Zugang – das “Datencockpit” – selber einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben.

Opposition hat Bedenken

Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Gesetz, weil sie es für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz hält. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, sagte, die Nutzung der Steuer-ID als einheitlicher Personenkennung sei verfassungsrechtlich hochbedenklich.

Ähnliche Vorwürfe erhoben in einem Antrag auch die Grünen, die vor Verletzungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts warnten. Auch Linke und AfD lehnten das Vorhaben ab.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnte, wenn das Verfahren in einigen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern sollte, “dann haben wir ein Kosten- und Zeitproblem biblischen Ausmaßes”.

Kritische Stellungnahme des Bundesrates

Da der Bundesrat in seiner Stellungnahme ebenfalls auf verfassungsrechtliche Probleme hingewiesen hatte, gilt als ungewiss, ob das neue Gesetz die Länderkammer passieren wird.

Kritiker warnten daher auch davor, dass die Neuregelung die Digitalisierung der Verwaltung, die insgesamt auf breite Zustimmung stoße, sogar verzögern oder gefährden könne.

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